Qualitätsanspruch
Der Qualitätsanspruch des Sachverständigen ist es, daß jedes Gutachten für einen Laien verständlich- und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein soll.
Der Qualitätsanspruch des Sachverständigen ist es, daß jedes Gutachten für einen Laien verständlich- und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein soll.
1020 Wien, Thugutstr. 2
M +43 699 1 925 22 50
T +43 (0) 1 925 22 50
F +43 (0) 1 925 22 60
e-mail stub@sv-stubenvoll.at
Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger
für das Bauwesen für die Fachgebiete